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Was ist das Altersvorsorgedepot eigentlich?

Das Altersvorsorgedepot ist eine neue, staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge und löst die Riester-Rente für neue Verträge ab. Du legst regelmäßig Geld in Fonds an und der Staat zahlt Zulagen dazu. Das Geld ist für deine Rente gedacht und wird frühestens mit 65 ausgezahlt. Das Gesetz gilt ab dem 1. Januar 2027, bei Evergreen soll es voraussichtlich ab 2027 losgehen.

Wer ist förderberechtigt?

Förderberechtigt sind vor allem Angestellte und Auszubildende, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, sowie Beamte, Richter und Soldaten. Neu ab 2027: Selbstständige und Freiberufler mit Gewinneinkünften, die eine Steuererklärung abgeben, und angestellte Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke, beide bis zum 67. Geburtstag. Eine Einkommensgrenze gibt es nicht. Nicht förderberechtigt sind zum Beispiel Altersrentner, freiwillig Versicherte und von der Rentenversicherung befreite Minijobber. Ehe- und Lebenspartner ohne eigene Berechtigung können mittelbar gefördert werden (bis 175 € Zulage bei 120 € Eigenbeitrag). Wir fragen die Voraussetzungen bei der Depoteröffnung ab.

Wie viel muss ich einzahlen, um die volle Förderung zu bekommen?

Für die volle Grundzulage von 540 € zahlst du 1.800 € im Jahr selbst ein. Ob du das auf einmal machst oder per Sparplan verteilst, ist für die Förderung egal. Auf die ersten 360 € gibt es 50 Cent pro Euro dazu, auf alles darüber bis 1.800 € noch 25 Cent. Damit es überhaupt Zulagen gibt, zahlst du mindestens 120 € im Jahr ein. Insgesamt kannst du bis zu 6.840 € im Jahr einzahlen, gefördert werden davon 1.800 €.

Wie legt Evergreen das Geld im Altersvorsorgedepot an?

Wir kümmern uns um die Anlage, du musst keine Fonds auswählen. Zu Beginn wählst du ein Anlageprofil, das zu dir passt. Danach legen wir dein Geld in Evergreen-Fonds an. Je näher deine Rente rückt, desto kleiner wird der Aktienanteil. Am Anfang ändert sich wenig, kurz vor der Rente senken wir ihn stärker. Einzelaktien sind im Altersvorsorgedepot übrigens gesetzlich nicht erlaubt. Das ist unser Stand heute, die verbindlichen Bedingungen bekommst du, bevor du eröffnest.

Komme ich vor der Rente an mein Geld?

Das Altersvorsorgedepot ist für deine Rente gedacht, ausgezahlt wird frühestens mit 65. Du kannst dir das Geld zwar vorher auszahlen lassen, musst dann aber die staatlichen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Kannst du eine Zeit lang nichts einzahlen, lässt du den Vertrag einfach ruhen. Für Geld, das du in den nächsten Jahren brauchen könntest, ist dein Evergreen-Depot deshalb der bessere Ort.

Wie wird das Geld im Alter ausgezahlt?

Die Auszahlung beginnt frühestens mit 65 und spätestens mit 70, den Zeitpunkt bestimmst du in diesem Rahmen selbst. Zu Beginn kannst du dir bis zu 30 Prozent auf einmal auszahlen lassen. Der Rest kommt als monatlicher Auszahlplan, der mindestens bis zu deinem 85. Geburtstag läuft. Versteuert wird erst die Auszahlung, im Alter meist zu einem niedrigeren Steuersatz als im Berufsleben.

Was passiert mit dem Geld, wenn ich sterbe?

Das Geld in deinem Altersvorsorgedepot ist grundsätzlich vererbbar. Deine Erben müssen dann aber die staatlichen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Bist du verheiratet, kann das Guthaben ohne Abzüge auf den Altersvorsorgevertrag deines Ehepartners übertragen werden.

Wie funktioniert die Kinderzulage?

Für jedes Kind, für das du Kindergeld bekommst, legt der Staat für jeden Euro, den du selbst einzahlst, einen Euro dazu. Das sind höchstens 300 € pro Kind und Jahr. Die volle Kinderzulage bekommst du also schon ab 25 € Eigenbeitrag im Monat. Sie geht an den Elternteil, der das Kindergeld bekommt. Verheiratete Eltern können gemeinsam erklären, dass der andere Elternteil sie erhalten soll.

Was passiert mit meinem Riester-Vertrag oder anderen Vorsorgeprodukten?

Dein Riester-Vertrag läuft weiter wie bisher, du musst nichts tun. Du kannst ihn behalten und zusätzlich ein Altersvorsorgedepot eröffnen. Ob du dein Riester-Guthaben später ins Altersvorsorgedepot übertragen kannst, hängt von den Bedingungen deines Vertrags ab. Die bisherige Förderung musst du bei einem Übertrag nicht zurückzahlen, es können aber Wechselkosten anfallen. Kündige deinen Riester-Vertrag deshalb nicht vorschnell. Eine Rürup-Rente lässt sich nicht übertragen, deine betriebliche Altersvorsorge bleibt vom Altersvorsorgedepot unberührt.

Wie unterscheidet sich die Frühstartrente vom Altersvorsorgedepot?

Die Frühstartrente ist geplant, das Gesetz ist noch nicht beschlossen. Nach dem aktuellen Entwurf zahlt der Staat für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland monatlich 10 € in ein gefördertes Depot ein. Eltern können zusätzlich bis zu 6.840 € im Jahr einzahlen. Mit 18 kann das Depot weiter bespart oder auf einen anderen geförderten Altersvorsorgevertrag übertragen werden. Das Altersvorsorgedepot ist dagegen die geförderte Vorsorge für Erwachsene, mit eigenen Beiträgen, Zulagen und Steuervorteilen.

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